Zeitmitgliedschaften laufen ab Datum des Eintritts 12 Monate (nicht zwingend vom 01.01. bis 31.12.).
Die Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende bei Zeitmitgliedschaften bzw. zum 30.9. eines Jahres bei Dauermitgliedschaften gekündigt wird.
Hier finden Sie Satzung, Beitragsordnung und Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung als PDF-Dokumente zum Download.